Immer mehr Anwaltskanzleien spezialisieren sich auf Fälle, bei denen es um eine Verletzung des Urheberrechts geht. In diesen Fällen werden sehr oft Abmahnungen verschickt, in denen nach einer bestimmten Geldsumme verlangt wird. Die meisten Kanzleien versichern, nach Zahlung des Geldbetrags von einer Anzeige abzusehen. Solche Fälle häufen sich seit einigen Jahren, sodass ein neuer Begriff entstanden ist: Anwaltskanzleien, die regelmäßig aufgrund von Urheberrechtsverletzungen abmahnen, werden auch “Abmahnkanzleien” genannt.
Wie kommt eine Abmahnung zu Stande?
Mehrere Vereine und Organisationen möchten etwas gegen massenhafte Abmahnungen, die in vielen Fällen unberechtigt sind, unternehmen. Es wurden Umfragen mit einem erschreckenden Ergebnis gemacht: Demnach scheint das Geschäft mit Abmahnungen wirklich im Trend zu liegen: Während in Deutschland im Jahr 2008 noch ca. 250.000 Abmahnbriefe aufgrund einer Urheberrechtsverletzung verschickt wurden, stieg die Zahl im Jahr 2009 auf rund 450.000.
In den Abmahnschreiben wird in der Regel auf eine Verletzung des Urheberrechts im Internet verwiesen. Die abmahnende Kanzlei weist dabei in der Regel auf eine Nutzung von illegalen Internet-Tauschbörsen oder sogenannten Peer-To-Peer (P2P) Netzwerken hin, in denen urheberrechtlich geschütztes Material (vor allem Filme, Musik und Pornografie) verbreitet wurden seien. Dabei sei die IP-Adresse des Abgemahnten eindeutig identifiziert wurden, sodass erwiesen sei, dass er die Urheberrechtsverletzung begangen habe.
Oft wird eine sehr hohe Streitsumme angesetzt: Wird die im Schreiben genannte Pauschalsumme nicht in einem bestimmten Zeitraum bezahlt, werde die Kanzlei die Streitsumme, die oft weit über dem Gegenstandswert liegt, vor Gericht einklagen.
Was ist zu tun, wenn man eine Abmahnung erhält?
Zuerst sollte Ruhe bewahrt und sichergestellt werden, ob man diese Urheberrechtsverletzung begangen hat. Im Schreiben wird dabei jedoch nur der Inhaber des Internetanschlusses genannt, auch dritte können für die Verletzung des Urheberrechts verantwortlich sein.
Nun sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Dieser kann die zu bezahlende Summe oft weit herunterhandeln und kann dafür sorgen, dass der Fall nicht vor Gericht kommt. Ein Handeln auf eigene Faust wird von den Verbraucherschutzzentralen dabei nicht empfohlen, da Laien juristisch gesehen schnell unbeabsichtigt Fehler begehen.












Mich hat auch so eine Abmahnung getroffen, obwohl ich nix gemacht hab! Ich bin echt fertig und könnte *******
Kommentar von Olaf1973 — 30. Januar 2012 @ 12:56